Grosse [1]

[420] Grosse (franz., »große Schrift«), die Ausfertigung einer öffentlichen Urkunde, wie z. B. ein es Vertrags, einer Ladung, eines Haftbefehls, eines Urteils. Der Ausdruck wird verwendet für die Ausfertigungen notarieller und gerichtlicher Akte Doch heißen so nicht alle Ausfertigungen notarieller Akte, sondern nur die in exekutorischer Form erteilten. Daher Ingrossieren (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 420.
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