Gummieren

[519] Gummieren. Zeuge, Papier (Briefmarken, Preismarken etc.) mit einer Lösung von Gummiarabikum, Dextrin etc. bestreichen, letzteres, um es nach Anfeuchten zum Aufkleben leicht benutzen zu können. Auch die mit Kautschuk getränkten wasserdichten Stoffe werden »gummiert« genannt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 519.
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