[592] Hacke, Handgerät mit einem kleinen quadratischen oder dreieckigen Blatt, das fast rechtwinklig am Stiel befestigt ist, dient zur Bearbeitung der sogen. Hackfrüchte, zum Lockern des Bodens, zur Vertilgung des Unkrauts im Garten etc. Zum gleichen Zweck dient auch ein einfaches fahrbares Gerät, die einräderige oder Doppelradhacke, die vom Arbeiter am Stiel vorwärts gestoßen wird und zum Kultivator, Pflug oder Rechen umgewandelt werden kann (»der Planet jun.« von Grell u. Komp. in Hamburg).
Adelung-1793: Hacke (2), die · Hacke (1), die
Lueger-1904: Hacke [2] · Hacke [1]