Handelsattaché

[723] Handelsattaché ist eine den Gesandtschaften und Konsulaten beigegebene, auf dem Gebiet des Handels und der Industrie besonders erfahrene Persönlichkeit, die den Handel des betreffenden Auslandstaates studieren und seinem Heimatstaat Berichte zu erstatten und Vorschläge zu machen hat, auf welche Weise der heimatliche Handel gehoben und gefördert werden kann. England hat seit langer Zeit derartige Handelsattachés. Deutschland ernannte in neuerer Zeit, entsprechend der gewaltigen und raschen Ausbreitung seines Handels, Handelsattachés für Buenos Aires, Konstantinopel, New York, Petersburg u. Valparaiso.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 723.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: