Handelspapier

[736] Handelspapier (negoziables Papier) ist ein für den Umsatz und Handel geeignetes und bestimmtes Wertpapier, das einen Markt- oder Börsenpreis hat. Für die Natur und Bedeutung der Handelspapiere ist deren Zirkulationsfähigkeit von besonderer Wichtigkeit; sie müssen leicht übertragbar (begebbar) sein, daher sind namentlich Orderpapiere und Inhaberpapiere (s. d.) Gegenstand des Handels und des Börsenverkehrs (s. Börse).[736]

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 736-737.
Lizenz:
Faksimiles:
736 | 737
Kategorien: