Handlungsunkosten

[760] Handlungsunkosten (Handlungsspesen), alle Auslagen, die durch Führung und Ausübung eines kaufmännischen Geschäfts veranlaßt werden, wie für Reisen, Gehalt, Porto, Schreibmaterialien etc. Sie werden im Handlungsunkostenkonto verbucht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 760.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: