[137] Helĭäa (griech.), das Volksgericht in Athen, von Solon aus Bürgern aller Klassen, die sich zum Richteramt gemeldet hatten, zusammengesetzt, zunächst um über Berufungen gegen richterliche Sprüche der Beamten zu entscheiden. Seine Machtbefugnis erweiterte sich namentlich seit dem Sturz des Areopags (460 v. Chr.), und seitdem man den Bürgern gestattete, sich in allen Sachen sofort an die H. zu wenden, und auch die Bundesgenossen zwang, in Athen ihr Recht zu nehmen. Es bestand aus 6000 Richtern, einschließlich der 1000 Ersatzrichter (Heliasten), je 600 aus jeder Phyle, und zerfiel in 10 Gerichtshöfe (Dikasterien), die gewöhnlich einzeln, bei wichtigen Sachen auch vereint richteten. Das Verfahren war öffentlich. Der von Perikles eingeführte Richtersold (Heliastikon), 1 Obolos für den Tag, wurde von Kleon auf eine halbe Drachme erhöht. Vgl. Fränkel, Die attischen Geschwornengerichte (Berl. 1877).