[284] Heteronomīe (griech.), im Gegensatz zur Autonomie (s. d.) Bezeichnung für die Unselbständigkeit, die das wollende Subjekt (nach der Lehre Kants) beweist, wenn es sich durch seine sinnlichen Neigungen und nicht durch die vernünftige Überlegung zum Handeln bestimmen läßt; dann auch für den in gewissen ethischen Systemen vorausgesetzten Ursprung der sittlichen Gesetze außerhalb des menschlichen Geistes (z. B. aus göttlicher Anordnung) und für das Handeln nach solchen fremden Geboten. In der Zoologie bedeutet H. ungleichartige Gliederung des Tierkörpers.