[340] Lehre, Vortrag einer Wahrheit, dann Umfang oder Zusammenhang aller Wahrheiten oder Vorschriften einer Art, die ein Ganzes bilden, z. B. Sprachlehre, Rechtslehre u. dgl. (vgl. Wissenschaft); im engern Sinne soviel wie Glaubenslehre; bei Handwerkern, Künstlern, Forst- und Landwirten, Kaufleuten etc. soviel wie Lehrzeit, d.h. die Zeit, in der ein junger Mensch die zu einem Handwerk oder andern Geschäft gehörigen hauptsächlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erlangt (vgl. Lehrling).