[333] Hilfskommando, Abordnung von Truppenabteilungen an Behörden oder Private zur Arbeit in Notfällen, z. B. zu Räumungsarbeiten bei Schneeverwehungen behufs Herstellung des Bahnverkehrs. Die Mannschaften erhalten Zulagen nach bestimmten Sätzen; außerdem Ersatz für verlorne oder abgenutzte Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke.