Hilfsschreiben

[334] Hilfsschreiben (Requisition, Requisitionsschreiben, Literae requisitoriales, Requisitiones) heißt das Schreiben einer obrigkeitlichen Behörde an eine andre, ihr nicht vorgesetzte oder untergeordnete, die Vornahme einer Amtshandlung betreffend, insbesondere das Ersuchen um Rechtshilfe (s. d.), z. B. um Stellung der unter dem requirierten Gericht wohnenden Partei, eines Angeschuldigten, Vernehmung von Zeugen etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 334.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: