Hintermauerung

[356] Hintermauerung, Mauerung aus gewöhnlichen Steinen (meist Backsteinen: Hintermauerungssteinen, s. Mauersteine) hinter einer die Ansicht der Mauer bildenden Verblendung aus besserm Material (Verblendsteinen, Werksteinen etc.). Dann auch die Mauerung, die bei Gewölben aus statischen und andern Gründen über den Gewölbeen den dicht am Widerlager aufgebracht wird.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 356.
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