[501] Holzberechtigung, das an den Besitz eines Grundstückes oder Gebäudes geknüpfte Recht, Holz aus einem fremden Walde zu holen. Unterschieden wird je nach Verwendung des Holzes Brennholz- und Nutzholzberechtigung, letztere außerordentlich vielgestaltig nach Art und Umfang. Die Entstehung der H. beruht namentlich im Westen Deutschlands auf dem Untergang der Markgenossenschaften, indem die frühern Markgenossen, die Miteigentümer an der Markgenossenschaft waren, das Miteigentum aufgaben und sich mit dem Recht begnügten, Holz je nach Bedarf aus dem Walde zu entnehmen. Andre Holzberechtigungen entstanden durch Verleihungen und durch Verträge, sehr viele weitere aber durch Ersitzung und Verjährung. S. auch Waldservituten.