[778] Impĕtus (lat.), Ungestüm, heftiger Angriff; im Strafrecht eine Unterart des Dolus, rechtswidriger Vorsatz, der in leidenschaftlicher Erregung gefaßt wurde. Vgl. Dolus.
Eisler-1904: Impetus
Pierer-1857: Impĕtus