[784] Impulsīves Irresein, eine Form der Geisteskrankheit, bei der die Kranken zufolge eines unwiderstehlichen Triebes, aber ohne sich eines Beweggrundes klar bewußt zu werden, komplizierte Handlungen, wie Mord, Brandstiftung etc., begehen. Nach der Handlung pflegen die Kranken (meist Epileptiker) der Unnatürlichkeit und Strafbarkeit des Triebes sich bewußt zu werden, doch ist anzunehmen, daß im Moment des Handelns die Intelligenz, die Klarheit des Bewußtseins gestört sind.