[816]In effigĭe (lat.), im Bildnis; i. e. gehenkt oder verbrannt werden, ehedem eine urteilsmäßige Exekution, bei der das Bildnis des abwesenden Verbrechers an den Galgen gehängt oder öffentlich verbrannt, ja sogar geköpft wurde.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 816.