Insgemein

[870] Insgemein, in der Buchführung eine Rubrik für verschiedenartige Ausgaben, die in keine der gewöhnlichen Ausgabekategorien passen. Eine andre Bezeichnung dafür ist »Diverse« (s. Divers).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 870.
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