Interstitĭum

[892] Interstitĭum (lat., »Zwischenraum«), nach kanonischem Rechte die Frist, die nach dem Empfang einer geistlichen Weihe bis zum Empfang der nächstfolgenden eingehalten werden muß.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 892.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika