Interstitium

[948] Interstitium (lat.), 1) Zwischenraum, bes. 2) nach kanonischem Recht eine Frist, welche ein Priester warten muß, ehe er von der einen Weibe zu der nächst höheren Weihe aufsteigen kann. Diese Frist[948] bei dem Aufsteigen von den niederen Weihen, zum Subdiakonat u. zwischen den einzelnen höheren Stufen eigentlich ein Jahr betragen. Allein indem es den Bischöfen gestattet wurde, aus bewegenden Ursachen von dieser Regel abzuweichen, ist es dahin gekommen, daß die Frist fast nirgends mehr angewendet wird. Nur dürfen nicht mehrere höhere Weihen an einem Tage ertheilt werden, während für die gleichzeitige Ertheilung der Tonsur u. der niederen Weihen eine allgemeine Observanz entschieden hat. 3) Das zwischen je zwei Riesen liegende Stück der Früchtchen bei Doldenpflanzen u. dann auch Rille od. Thälchen (Vallecula) genannt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 948-949.
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