[297] Jolle, 1) kleines, einmastiges Küstenfahrzeug in Nordwestdeutschland, dann jedes kleine offene Boot für den Hafendienst; in Hamburg ein etwa 7 m langes, spitzes Fährboot, das durch den Jollenführer mit zwei Rudern fortbewegt wird; ferner das kleinste Boot eines Kriegs- und Handelsschiffs (s. Boot, S. 211). 2) (Jollentau) Tau, das durch einen einscheibigen Block fährt.