Joyeuse entrée

[322] Joyeuse entrée (franz., spr. schūajös angtrē', fläm. Blyde incomste, »fröhlicher Einzug«), eine Handfeste über die Vorrechte der Stände von Brabant, die seit Herzog Wenzel (1356) der jedesmalige Herzog vor seinem Einzug beschwören mußte. Die wichtigste Bestimmung dieser Charte war, daß, wenn ein Herzog den Versuch mache, sie aufzuheben, die Stände sofort ihrer Pflicht gegen ihn entbunden sein sollten. Der letzte Beherrscher Brabants, der diese vom Vertrag in Rastatt 1714 ausdrücklich anerkannte Charte beschwor, war Kaiser Franz II. (31. Juli 1792). Als droit de j. e. wurde auch das Recht der französischen Könige bezeichnet, beim ersten Betreten gewisser Kirchen ein Kanonikat (s. Kanoniker) für den nächsten Erledigungsfall zu vergeben.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 322.
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