Entrée

[781] Entrée (fr., spr. Angtreh), 1) Eintritt, Eingang; 2) Eintrittszimmer, das an der Hausflur gelegene, den Eingang zu mehreren anderen Zimmern bildende Vorzimmer; 3) Vorgericht, erster Gang nach der Suppe u. vor dem Voressen; 4) (Mus.), kurzer Einleitungssatz bei dem Concert; od. ein dem Allegro in der Symphonie ähnlicher Satz, womit ein Ballet eröffnet wird; sonst eigenes, mäßig langsames, marschartiges, ernsthaftes Tonstück, in Viervierteltakt u. meist aus 2 Reprisen bestehend; bei den Franzosen der Eintrittspunkt einer jeden Stimme; 5) (Entreegeld), so v.w. Eintrittsgeld. Entreebillet, Einlaßkarte, die man für einen bestimmten Platz, z.B. im Theater, erhält.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 781.
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