[397] Justitiarĭus (lat., Justiziar), bei den frühern Patrimonialgerichten Bezeichnung für die Gerichtshalter, Gerichtsverwalter; heute insonderheit für das rechtskundige Mitglied einer Verwaltungsbehörde, den Rechtsbeistand einer kaufmännischen Korporation, einer Handelsgesellschaft, einer Bank etc. gebräuchlich.