[817] Künstlerwappen, nach jetzigem Gebrauch drei kleine silberne oder weiße Schilde in einem großen roten, s. Abbildung, S. 818, seltener blauen. Als Gewerksabzeichen soll dieses Wappen von den Malerzünften gegen die Mitte des 14. Jahrh. angenommen worden sein. Anfangs stand die Zahl der kleinen [817] Schilde nicht fest; erst später ist die Dreizahl die normale geworden. Das älteste nachweisbare K. ist vom Jahre 1347. Da die Maler damals in deutscher Mundart »Schilderer« hießen, wird das K. mit den drei Schilden zu den sogen. »redenden« Wappen gezählt. Daß es von Kaiser Maximilian 1. oder Kaiser Karl V. Albrecht Dürer verliehen worden sei, ist eine unbegründete Sage, die schon dadurch hinfällig wird, daß Dürer ein eignes Familienwappen führte.
Zum K. gehörte in frühern Darstellungen als Helmkleinod ein Jungfrauenrumpf zwischen zwei Damhirschschaufeln (in älterer Zeit zwischen zwei Adler- oder Rabenflügeln). Dieses Helmkleinod ist jetzt nicht mehr gebräuchlich. Nach einer andern Erklärung sind in den drei silbernen Schilden nicht wirkliche Schilde, sondern die »Farbenhäfelein« (Farbentöpfchen) zu erkennen, die von der böhmischen und schlesischen Malerzunft in ihren Wappen geführt wurden. Dieses Wappen ist, wie urkundlich feststeht, durch Kaiser Karl IV. bestätigt worden. Vgl. Warnecke, Das Künstlerwappen (Berl. 1887).