Küstenbeobachtungsstationen

[882] Küstenbeobachtungsstationen auf Leuchttürmen und andern geeigneten Küstenpunkten sollen im Kriege die Bewegungen feindlicher Schiffe telegraphisch an die Kriegsleitung melden; die K. sind bereits im Frieden mit ausgebildetem Signalpersonal besetzt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 882.
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