[519] Kammerstenographie, die Stenographie in der Gestalt äußerster Verkürzung, wie sie zum Nachschreiben von Reden in parlamentarischen Kammern erforderlich ist, im Gegensatz zur stenographischen Schul- oder Korrespondenzschrift (s. Schulschrift). Ein berufsmäßiger Stenograph, der die Reden in den Parlamenten von Amts wegen auszeichnet, heißt Kammerstenograph (vgl. Debattenschrift, Parlamentsstenograph und Schnellschrift).