Kantor

[580] Kantor (lat., »Sänger«), Vorsänger, daher auch: Praecentor, einer Kirche. In kleinen Gemeinden ist der K. oft zugleich Organist, Küster und Lehrer. In den ältern Zeiten, nach Einführung des Kirchengesanges, war die Stelle des Kantors eine der wichtigsten bei den Kathedralschulen. In größern Kirchen bekleidet der K. als Dirigent des Sängerchors auch jetzt noch eine musikalisch ehrenvolle Stellung (Thomaskantorat in Leipzig, Domkantoren etc.). Vgl. Laacke, Das Kantor-, Küster- und Organistenamt in seinen Rechtsverhältnissen (Bernb. 1884); Zimmer, Der K. und Organist im evangelischen Gottesdienst (Quedlinb. 1886); Vollhardt, Geschichte der Kantoren und Organisten von den Städten im Königreich Sachsen (Berl. 1899); Werner, Geschichte der Kantoreigesellschaften im Gebiet des ehemaligen Kurfürstentums Sachsen (Leipz. 1902).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 580.
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