Kassenzins

[726] Kassenzins, der Zins, den Kaufleute dafür berechnen, daß sie für gewisse Zwecke Summen bereit halten müssen, ohne anderweit darüber verfügen zu können.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 726.
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