Kassenzwang

[726] Kassenzwang, die im Hilfskassenwesen im Gegensatz zur Kassenfreiheit bestehende Verpflichtung, einer der Arbeiterversicherung dienenden Kasse anzugehören. Vgl. Hilfskassen und Arbeiterversicherung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 726.
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