[11] Kindergottesdienst, auch Jugendgottesdienst, für die Fassungskraft und den Anschauungskreis der noch nicht konfirmierten, zum Teil sogar noch nicht einmal schulpflichtigen Kinder bestimmter Gottesdienst, wie ihn schon die Nürnberg-Ansbacher Kirchenordnung von 1533 einzurichten suchte. Aber eine feste Gestalt hat er erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrh. gewonnen, namentlich infolge der aus Schottland, England und Nordamerika eingeführten Sonntagsschulen (s. d.). Seitdem die Eisenacher Kirchenkonferenz 1888 die Einrichtung für »unentbehrlich« erklärt hat, hat der K. in den meisten Landeskirchen des protestantischen Deutschland als eine besondere Kultusform Aufnahme gefunden, während er im Ausland mehr als Sache der freien Vereinstätigkeit auftritt. Vgl. Dibelius, Der K. (Leipz. 1881); v. d. Goltz, Das Bedürfnis besonderer Jugendgottesdienste (Stuttg. 1888); Zeitschriften: »Der Sonntagsschulfreund« (hrsg. von Fleischmann, Berl., seit 1869) und »Der K.« (hrsg. von Tiesmeyer, Volkmann, Zauleck, Brem., seit 1891).