Kindergerichtshof

[11] Kindergerichtshof. Unter dem Namen New Court hat New York Ende September 1904 einen Gerichtshof eingerichtet, vor dem nur Kinder unter 16 Jahren, die aus irgend einem Grunde zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen werden müssen, abgeurteilt werden. Gleichzeitig hat die »Gesellschaft zur Verhinderung von Grausamkeiten gegen Kinder« sich bereit erklärt, sich der kleinen Delinquenten in der Weise anzunehmen, daß sie für deren Unterkunft bis zur Aburteilung Sorge trägt. Auf diese Weise kommen die Kinder weder in der Untersuchungshaft noch während der Verhandlung mit erwachsenen schlimmen Elementen in Berührung. Der Gerichtssaal und der ganze Gang der Verhandlung ist so eingerichtet, daß er auf ein halbwegs empfängliches Kindesgemüt einen nachhaltigen Eindruck macht. Falls es sich nicht um eine schwere Straftat oder um die Wiederholung einer frühern handelt, erfolgt fast stets bedingte Verurteilung unter Aufschub des Strafvollzugs. Aber auch in diesen schweren Fällen erfolgt nicht Einsperrung und dadurch die Möglichkeit der Berührung mit schlimmen Elementen, sondern der jugendliche Sünder wird einer Besserungsanstalt überwiesen. Nachahmung fand das Beispiel bisher in Birmingham.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 11.
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