[16] Kinderschutzgesetz, Bezeichnung des am 30. März 1903 erlassenen Gesetzes des Deutschen Reiches, das die Kinderarbeit weitern Beschränkungen unterwirft. S. Fabrikgesetzgebung (S. 250) und die Literatur bei Artikel »Kinderarbeit«.
Brockhaus-1911: Kinderschutzgesetz