Kinderschutz

[15] Kinderschutz (Kinderfürsorge), der Inbegriff staatlicher (gesetzlich geregelter) und privater (der öffentlichen Wohltätigkeit entsprungener) Maßnahmen zum Schutz unmündiger Kinder gegen Gefährdung, Ausnutzung, gegen Mißhandlung, Vernachlässigung seitens Erwachsener. Die Gesetzgebung hat sich zuerst mit der Tötung des Embryos (s. Abtreibung der Leibesfrucht), mit der Tötung der Neugebornen (s. Kindesmord), mit der absichtlichen Verwechselung und Unterschiebung und mit der Aussetzung (s. d.) von Kindern zu beschäftigen. Der weitere Schritt betrifft die Sorge für die ausgesetzten und die verwaisten Kinder (s. Findelhäuser, Waisenhäuser) und die Regelung des Ammenwesens sowie der sogen. Kost-, Pflege- und Haltekinder (s. Kostkinder). Die außerordentlich hohe Sterblichkeit dieser Kinder, bei deren Tode das Interesse gewissenloser Mütter und Kostfrauen Hand in Hand geht, hat letztern den Namen Engelmacherinnen (s. d.) eingetragen. Für körperlich oder geistig nicht normale Kinder sorgen Idiotenanstalten, Taubstummen- und Blindenanstalten. Für sittlich gefährdete, verwahrloste Kinder sowie die Kinder von Eltern, die ihren Pflichten nicht[15] nachkommen, tritt die Zwangs- und Fürsorgeerziehung ein. In Deutschland nimmt eine Novelle zur Gewerbeordnung vom 23. Juni 1879 die Erziehung von Kindern gegen Entgeld ausdrücklich von der Gewerbefreiheit aus. Von 20,000 Pflegekindern, die Paris jährlich in die Provinzen sendet, sterben im ersten Lebensjahr 75 Proz., während für ganz Frankreich das Sterblichkeitsverhältnis des ersten Lebensjahres im Durchschnitt etwa 17 Proz. beträgt. Einer der wichtigsten Zweige der öffentlichen Hygiene ist die Schulgesundheitspflege (s. d.), die sich hauptsächlich mit den gesundheitsgemäßen Einrichtungen der Schulen beschäftigt. In allen Kulturstaaten ist gegenwärtig der Schutz der Kinder in den Fabriken und andern gewerblichen Etablissements gesetzlich geregelt (s. Fabrikgesetzgebung und Kinderschutzgesetz), auch bestehen überall Kinderspitäler oder wenigstens in großen Krankenhäusern eigne Abteilungen für Kinder. Das erste derartige Spital wurde zu Anfang des 18. Jahrh. in London, das zweite 1802 in Paris gegründet, dem dann das Rudolfspital in Wien folgte. Bei dem K. läßt aus mehrfachen Gründen die Gesetzgebung größere Lücken als auf andern Gebieten und gewährt der freiwilligen Mildtätigkeit, die sich mehr mit dem einzelnen Individuum und seinem Wohlergehen beschäftigen kann, weiten Spielraum. Mehrfach sind Vereine zur privaten Beaufsichtigung und Regelung des Haltekinderwesens gegründet worden, haben aber im allgemeinen unzureichende Erfolge gehabt. Sehr wohltätig haben sich überall die Krippen, die Säuglingsbewahranstalten, erwiesen, welche die Aufnahme, Verpflegung und Beaufsichtigung der Kinder tagsüber beschäftigter Mütter bezwecken. Ihnen schließen sich die Warteschulen, Kleinkinderbewahranstalten, Kinderhorte an, die, von Wilderspin in London ins Leben gerufen, die Beaufsichtigung, Erziehung und körperliche Pflege solcher kleinen Kinder bezwecken, deren Eltern tagsüber auf Arbeit gehen. Ganz armen Kindern wird auch wohl unentgeltlich oder gegen geringes Entgelt Mittagskost gegeben. In Berlin sind Kindervolksküchen ins Leben gerufen, auch ist mehrfach die Einrichtung getroffen worden, den Schulkindern ein Frühstück aus Milch und Semmel zu reichen. Andre Vereine suchen durch Unterstützung und Belehrung der Eltern in ihrer Häuslichkeit sowohl vom moralischen als auch vom gesundheitlichen Standpunkt aus auf das Los der Kleinen helfend und fördernd einzuwirken. Seit 1875 haben sich in Nordamerika etwa 300 Vereine zur Verhinderung von Mißhandlungen der Kinder gebildet, ähnliche Vereine gibt es in London, Paris, Berlin, Wien, München, Leipzig etc. Der Deutsche Zentralverein für Jugendfürsorge bezweckt die sittliche und wirtschaftliche Förderung Minderjähriger. Erwähnung verdienen auch die Fröbelschen Kindergärten (s. d.), die freilich in erster Linie nur die Beschäftigung der Kinder im Auge haben, und die Kinderhorte (s. d.). Für kranke Kinder hat man in den Kinderheilstätten (s. d.) segensreiche Einrichtungen getroffen, denen sich die Sanatorien und Genesungshäuser und das Institut der Ferienkolonien (s. d.) anschließen. Internationale Kinderschutzkongresse fanden 1899 in Budapest und 1902 in London statt. Vgl. Lammers, Öffentliche Kinderfürsorge (Berl. 1885); Neu mann, Öffentlicher K. (in Weyls »Handbuch der Hygiene«, Jena 1895); Walcker, Der Schutz der Frauen und Kinder gegen Mißhandlungen (Leipz. 1900); Reicher, Die Fürsorge für die verwahrloste Jugend (Sammelwerk, Wien 1904 f.); »Die Jugendfürsorge« (Monatsschrift, hrsg. von Pagel, Berl., seit 1900). Vgl. auch Artikel »Kinderarbeit« und die dort angegebene Literatur.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 15-16.
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