[40] Kirchenärār (Kirchenfabrik, Fabrica ecclesiae), das Vermögen der Kirche, das zur Bestreitung der gottesdienstlichen Bedürfnisse und für die Unterhaltung der Kirchengebäude bestimmt ist; vgl. Baulast, kirchliche, und Kirchenvermögen.
Brockhaus-1911: Kirchenärar
Pierer-1857: Kirchenärar