[133] Klerĭker (lat. Clerici), die Geistlichen der katholischen Kirche, insofern sie den Laien oder Weltlichen entgegengesetzt sind; s. Klerus. Regulierte K. (clerici regulares) heißen die Glieder der durch Vereinigung von Priestern zum Klosterleben meist im 16. und 17. Jahrh. gebildeten geistlichen Orden und Kongregationen. Die meisten derselben verpflichten sich neben den Mönchsgelübden noch durch ein viertes Gelübde zu bestimmten Geschäften der Seelsorge, des Unterrichts der Jugend oder des Missionsdienstes. Von dieser Art waren die Theatiner, Barnabiten, Jesuiten, Oblaten des heil. Ambrosius, Piaristen, Väter der christlichen Lehre, Väter und Priester vom Oratorium, Lazaristen, Eudisten und Bartholomiten. Clerici non canonici (Petriner) sind Geistliche, die nur in Hof- und Hauskapellen angestellt sind.