[265] Kollekte (lat.), Einsammlung freiwilliger Gaben zur Unterstützung Armer oder Verunglückter, oder auch zur Unterhaltung öffentlicher wohltätiger Anstalten. Das Kollektieren ist von der polizeilichen Erlaubnis abhängig gemacht, und die Kollektanten stehen unter obrigkeitlicher Kontrolle. Unter wilder K. versteht man das Kollektieren Unbefugter[265] oder doch solcher, die hierzu nicht von der Anstalt oder der Kirchengemeinde, für die sie sammeln, ermächtigt wurden. Insonderheit findet das System der wilden K. Anwendung bei dem Sammeln von Geld für den Bau von Gotteshäusern, indem die betreffenden Geistlichen oder auch andre Mitglieder der Gemeinde, die sich für den Bau der Kirche interessieren, überallhin geschriebene oder gedruckte Briefe um Übersendung von Beiträgen gehen lassen. Da hier jede Kontrolle über die einlaufenden Gelder fehlt, wird dies Verfahren stark mißbilligt, und der Gustav Adolf-Verein verweigert all den Gemeinden seine Hilfe und Unterstützung, die auf diese Weise das Geld zum Bau ihres Gotteshauses aufzubringen bestrebt sind. Über die sogen. Schneeballkollekte s. Hydrasystem. K. heißt auch in der katholischen und lutherischen Kirche ein kurz zusammengefaßtes Gebet, das vor der Schriftverlesung am Altar abgesungen wird.