[307]Kolporteur (franz., spr. -tör), Hausierer, Tabulettträger; bei uns besonders eine Person, die meist im Auftrag von Buchhändlern, Antiquaren etc. Bücher, Zeitungen u. dgl. zum Verkauf umherträgt oder Subskribenten etc. sammelt; s. Kolportage.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 307.