[325] Kommandeur (franz., spr. -dör), im deutschen Heer Befehlshaber einer Truppe (z. B. Regimentskommandeur), anderwärts, wie in Österreich, dasselbe wie Kommandant (s. d.). Im Ordenswesen Inhaber von Orden, deren Abzeichen meist um den Hals getragen werden, soviel wie Komtur.