Kommissurālnarben

[330] Kommissurālnarben, über den Rändern oder Nähten des zugehörigen Fruchtblattes liegende Narben, die durch Verwachsung aus je einer Hälfte der Fruchtblätter zustande kommen, im Gegensatz zu Karinalnarben, die in die Medianrichtung der Fruchtblätter fallen. In demselben Sinne gelten auch die Bezeichnungen kommissurale und karinale Griffel.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 330.
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