[343]Kompaßbrief (Litterae mutui compassus), im alten Prozeßstil Schreiben einer Behörde an eine andre, worin sie dieselbe gegen Zusicherung gleicher Gefälligkeit um Rechtshilfe ersuchte.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 343.