[355] Komptabilität (franz. comptabilité), Buchführung, Rechnungslegung, Verantwortlichkeit des Rechnungsführers; dann die Art und Weise, wie Rechnungen über öffentliche Gemeinwesen, insbes. die Rechnungen des Staatshaushalts, zu legen sind; daher Komptabilitätsgesetz, ein Gesetz, das die formellen Grundsätze für die Finanzverwaltung des Staates feststellt. Ein solches Gesetz ist namentlich für die Art und Weise maßgebend, wie der Etat aufzustellen und die Staatsrechnung zu legen ist. Über das preußische Gesetz vom 11. Mai 1898 vgl. die Ausgabe von Herrfurth (Berl. 1899).