Kondemnieren

[357] Kondemnieren (lat.), verurteilen; im Seewesen soviel wie ein seeuntüchtig gewordenes Schiff von der Seefahrt ausschließen (durch die Vertreter der Schiffsklassifikationsgesellschaften); ein im Seekrieg genommenes feindliches Schiff als gute Prise (s. d.) erklären. Vgl. Kondemnation.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 357.
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