[366] Konfession (lat.), im subjektiven Sinne soviel wie Bekenntnis überhaupt, im objektiven das Bekenntnis des Glaubens kirchlicher Hauptparteien, in welchem Sinne man von Christen römisch-katholischer, griechisch-katholischer, evangelischer und reformierter K. spricht (vgl. die Karte »Verteilung der Konfessionen im Deutschen Reich« mit statistischer Textbeilage, im 4. Bd.); im engsten Sinn eine Schrift, in der die Mitglieder einer dieser Konfessionen den Inhalt ihres Glaubensbewußtseins offiziell darlegen (s. Glaubensbekenntnis). Konfessionell (konfessional), auf Glaubensbekenntnisse sich beziehend, begründet, haltend; Konfessionalismus, theologische Richtung, die das Festhalten an einem bestimmten Glaubensbekenntnis als unumgängliches Erfordernis des kirchlich-religiösen Lebens geltend macht. Über Konfessionswechsel s. Konvertiten.-Konfessionslos sind in Preußen, bez. in Deutschland diejenigen, die nach Aufhebung des Taufzwanges die staatsbürgerlichen Rechte genießen, ohne einer religiösen Gemeinschaft anzugehören; auch die nach dem Gesetz vom 14. Mai 1873 ihren Austritt aus einer Kirche erklären, ohne einer andern beizutreten (s. Austritt aus der Kirche).