[415] Konsignieren (lat., »auf-, einzeichnen«), anweisen, etwas zur Aufbewahrung übergeben; einen (ein Schiff etc.) an jemand weisen, der jenen mit etwas, namentlich mit Geldvorschüssen, versehen soll; Waren an jemand senden, der sie für Rechnung des Absenders verkaufen soll (s. Konsignation). Militärisch ist K. das Bereithalten der Truppen in den Kasernen etc. zum sofortigen Ausrücken, z. B. bei Aufruhr.