[431] Konstriktion (lat., »Zusammenschnürung«), ein von Esmarch 1873 angegebenes Verfahren, das bei Amputationen die Herstellung künstlicher Blutleere bezweckt; es besteht darin, daß das zu amputierende Glied mit einer elastischen (meist Gummi-) Binde fest eingewickelt und durch die gleichmäßige Kompression das Blut aus den peripheren Gefäßen des betreffenden Gliedes hinaus und in die weiter hinauf zentral wärts belegenen Gefäße gedrängt wird. Soll z. B. handbreit unter dem Knie amputiert werden, so wird das Glied von den Zehen an bis über das Knie in der angegebenen Weise eingewickelt; wo die Einwickelung aufhört, wird eine zweite Binde unter starker Dehnung vier- bis fünfmal um den Oberschenkel gelegt, worauf beide Enden durch eine besondere Vorrichtung miteinander verbunden werden. Nimmt man nunmehr die erstangelegte Binde ab, so erscheint der Unterschenkel wie der einer Leiche, und man kann nun operieren, ohne daß der Kranke einen Tropfen Blut verliert. Nach vollendeter Amputation werden alle als solche erkennbaren Gefäße unterbunden, und hierauf wird die zuletzt angelegte Binde gelöst. Der Stumpf füllt sich sofort mit Blut, und es werden jetzt auch die etwa noch übriggebliebenen spritzenden Gefäße unterbunden. Die Erfindung der K. durch den Gummischlauch (Esmarchsche Binde) ist eine der größten, die jemals auf dem Gebiete der Chirurgie gemacht wurde.