[435]Konsummation (lat.), Vollendung. K. der Ehe (matrimonium consummatum) ist gegeben durch Vollziehung des Beischlafs; K. des Verbrechens (delictum consummatum) durch den Eintritt des zum Tatbestand gehörigen Erfolgs.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 435.