[439] Kontermine (franz., »Gegenmine«), s. Mine; in weiterer Bedeutung jedes gegen die Pläne eines andern oder einer andern Partei gerichtete Unternehmen; in der Börsensprache die Operation, die einer herrschenden Spekulationsrichtung entgegenarbeitet, insbesondere die der Hausse entgegenwirkende Spekulation auf das Fallen der Kurse (Spekulation à la baisse, fixen), daher: in die K. gehen, sich an solchen Spekulationen beteiligen. Kontermineur, einer, der à la baisse spekuliert (Baissier oder Fixer), im Gegensatz zum Mineur (Spekulant à la hausse). S. Börse, S. 243.