[441] Konto (ital. Conto, Mehrzahl Konten oder Conti), Rechnung, namentlich die in den Handelsbüchern, die deshalb auch Kontobücher genannt werden, eingetragenen. In der Regel dienen für das K. zwei entgegengesetzte, mit »Soll« und »Haben« überschriebene Blattseiten. Ist es für Personen (Geschäftsfreunde, Gesellschafter etc.) angelegt, so heißt es Personenkonto, lebendes, personelles K., während das über leblose Vermögensbestandteile errichtete K. totes, impersonelles (unpersönliches) oder Sachkonto genannt wird, das je nach dem Gegenstande, dem es gewidmet ist, Kassa-, Wechsel-, Waren- etc. K. sein kann. Jemand ein K. eröffnen heißt, ihm in den Handelsbüchern eine laufende Rechnung eröffnen; a conto zahlen ist soviel wie auf Abschlag oder im Vorschuß zahlen; a conto metà, auf gemeinschaftliche halbe Rechnung. Conto corrente ist die laufende gegenseitige Rechnung eines Geschäftsmannes auf den Büchern eines andern (s. Kontokorrent); C. finto, eine fingierte oder erdichtete Rechnung, die man in Handelsplätzen auswärtigen Geschäftsfreunden erteilt, damit diese vor dem wirklichen Warenbezug eine Rechnung über etwaige Kosten oder Einnahmen anstellen können. C. debet oder C. saldo, das Ausgleichungskonto, die Rechnung, wie sie sich nach erfolgter Zahlung (der ganzen oder einer abschläglichen Summe) stellt. C. mio, C. suo, C. nostro, C. loro, Bezeichnungen für: meine Rechnung (m./R.), seine Rechnung (s./R.), unsre Rechnung (u./R.), ihre Rechnung (i./R.); C. nuovo.: neue Rechnung (N./R.), C. vecchio: alte Rechnung (A./R.). Vgl. Kontieren und Buchhaltung, S. 539.[441]
Meyers-1905: Fortlaufendes Konto · a konto