Konvenĭenz

[448] Konvenĭenz (lat., »Übereinkunft«), das durch Herkommen als schicklich Festgesetzte und die Rücksicht darauf; die Rücksicht auf das Zusammenpassende in bezug auf äußere Verhältnisse, Rang, Vermögen etc. (daher Konvenienzheirat, im Gegensatz zu Neigungsheirat); auch soviel wie Bequemlichkeit, Zuträglichkeit.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 448.
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