Konzeptpapier

[451] Konzeptpapier, vor Einführung der Papiermaschine das gröbere, halbgebleichte Papier zum Konzipieren im Gegensatz zum feinern gebleichten Kanzleipapier für Reinschriften. Beim Maschinenpapier gewöhnliches Schreibpapier.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 451.
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