[451]Konzeptpapier, vor Einführung der Papiermaschine das gröbere, halbgebleichte Papier zum Konzipieren im Gegensatz zum feinern gebleichten Kanzleipapier für Reinschriften. Beim Maschinenpapier gewöhnliches Schreibpapier.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 451.